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« „Unternehmen Barbarossa“ - 22.6.1941  |   Kriegsgräber »

Der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt 1939

Nach monatelangen Geheimgesprächen unterschrieben in Anwesenheit Josef Stalins am 23. August 1939 der deutsche Außenminister Joachim von Ribbentrop und der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare und Kommissar für Äußeres Wjatscheslaw M. Molotow in Moskau den als “Hitler-Stalin-Pakt” bekannten deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt. Mit der Unterzeichnung waren die britisch-französischen Bestrebungen, die Sowjetunion in eine “Große Allianz” gegen das nationalsozialistische Deutschland einzubinden, gescheitert. Der Vertrag stand im Widerspruch zu Adolf Hitlers antibolschewistischer Haltung und seiner bisherigen Außenpolitik, ermöglichte ihm jedoch den Überfall auf Polen am 1. September 1939, mit dem er den Zweiten Weltkrieg entfesselte.

An Hitlers Entschlossenheit, möglichst bald einen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion zu führen, änderte der auf zehn Jahre geschlossene Nichtangriffspakt nichts. Er enthielt neben dem offiziellen Vertragstext ein geheimes Zusatzprotokoll, das dem Vertrag seine zusätzliche Brisanz verlieh. Dieses Zusatzprotokoll regelte die Aufteilung Polens zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion in einem nun beschlossenen Krieg. Auch die baltischen Staaten, Bessarabien und Finnland wurden den jeweiligen Interessensphären der Vertragspartner zugeteilt.

Dem “Hitler-Stalin-Pakt” folgte am 28. September 1939 der “Grenz- und Freundschaftsvertrag” zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion, dem wiederum geheime Zusätze folgten: Im Austausch gegen mittelpolnische Gebiete bis zum Bug akzeptierte Hitler die sowjetische Kontrolle über Litauen, das ursprünglich von den Deutschen besetzt werden sollte. Ein weiteres Zusatzprotokoll richtete sich gegen polnische Widerstandskämpfer und Exilpolitiker. In einem vertraulichen Protokoll wurde die Umsiedlung der deutschstämmigen Bevölkerung aus dem Gebiet der sowjetischen Einflusssphäre in das von Deutschland besetzte Gebiet geregelt.

Hitler sah diese Verträge als nicht bindend an: Am 18. Dezember 1940 erließ er die “Führer-Weisung Nr. 21″, mit der die konkrete Planung des als “Unternehmen Barbarossa” bezeichneten Überfalls auf die Sowjetunion begonnen wurde.

Von: Claudia Prinz, in: DHM . de – 4.8.2015


Der Beitrag wurde am Dienstag, den 22. Juni 2021 um 00:51 Uhr unter der Kategorie Vorstand veröffentlicht. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen und selbst einen Kommentar schreiben.

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